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Das Bundesgericht hat entschieden, dass die Einsicht in bestimmte Archivdokumente, die im Zusammenhang mit der "Crypto-Affäre" stehen, verweigert wird. Die Beschwerdeführerin, eine Journalistin, hatte Einsicht in diese Dokumente beantragt, um die Rolle der Bundespolizei in dieser Affäre aufzuarbeiten und aufklären zu können. Das Bundesgericht kam jedoch zu dem Schluss, dass überwiegende öffentliche Geheimhaltungsinteressen bestehen, die einer Einsichtnahme entgegenstehen. Es bestehe ein hohes Geheimhaltungsinteresse der ausländischen Geheimdienste, die in die Affäre verwickelt sind. Zudem würden durch eine Veröffentlichung der Informationen die internationalen Beziehungen der Schweiz beeinträchtigt und möglicherweise die Sicherheit der Schweiz gefährdet. Die Einsichtsinteressen der Beschwerdeführerin könnten diese Geheimhaltungsinteressen nicht überwiegen. Eine teilweise Einsicht oder Einsicht in geschwärzte Akten sei ebenfalls nicht gerechtfertigt. Das Bundesgericht stellte fest, dass die Einsichtsinteressen der Beschwerdeführerin zwar wichtig seien, aber die Geheimhaltungsinteressen überwögen. Es handle sich um einen zulässigen Eingriff in das Grundrecht auf Medienfreiheit.