Zusammenfassung von BGer-Urteil 4A_153/2023 vom 3. Juli 2023

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Das Bundesgerichtsurteil behandelt einen Rechtsstreit zwischen der A._ AG (Beschwerdeführerin) und der B._ AG (Beschwerdegegnerin) in Bezug auf eine Mietvertragsänderung. Die Beschwerdegegnerin hat geklagt und verlangt die Rückzahlung von Nebenkosten, die sie aufgrund zweier nichtiger Vertragsänderungen bezahlt hat. Das Zivilgericht hat der Klage stattgegeben, und die Vorinstanz hat diese Entscheidung bestätigt. Die Beschwerdeführerin hat das Bundesgericht angerufen und beantragt, den Entscheid der Vorinstanz aufzuheben. Das Bundesgericht hat die Beschwerde abgewiesen und die Beschwerdeführerin zur Zahlung der Gerichtskosten und einer Entschädigung an die Beschwerdegegnerin verurteilt. Die Vorinstanz hatte festgestellt, dass die Vertragsänderungen nichtig waren, da sie nicht ausreichend begründet waren und die Voraussetzungen für eine einvernehmliche Änderung des Mietvertrags nicht erfüllt waren. Die Beschwerdeführerin argumentierte, dass sie das Recht auf Vertragsfreiheit habe und dass die Vorinstanz Art. 269d OR zu Unrecht angewandt habe. Das Bundesgericht hielt jedoch fest, dass die Vertragsänderungen nichtig waren und dass die Beschwerdeführerin keine ausreichende Begründung für die Änderungen geliefert hatte.