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Das Bundesgericht hat in diesem Urteil über die Anerkennung einer ausländischen Entscheidung zur Obsorge eines Kindes entschieden. A.A._ und B.A._ sind die Eltern des Kindes C.A._. Der Vater hat das Kind entgegen dem Willen der Mutter aus London in die Schweiz gebracht und beantragte beim Gericht in der Schweiz eine einstweilige Anordnung, die ihm das alleinige Sorgerecht zusprechen sollte. Das Gericht in der Schweiz wies den Antrag jedoch zunächst ab. Nachdem die Mutter eine Anordnung zur Rückkehr des Kindes nach Großbritannien beantragt hatte, lehnte das Bundesgericht ihre Beschwerde ab. Das Bundesgericht erkannte an, dass die Entscheidung des Gerichts in Großbritannien möglicherweise nicht mit dem öffentlichen Interesse des schweizerischen Rechts vereinbar ist, beurteilte jedoch die Entscheidung als ordnungsgemäß ergangen und eine Rückkehr des Kindes als notwendig. Zusammengefasst: Das Bundesgericht hat entschieden, dass die Entscheidung des Gerichts in Großbritannien zur Obsorge des Kindes C.A._ anerkannt wird und dass das Kind nach Großbritannien zurückgebracht werden muss. Die Entscheidung des Gerichts in Großbritannien wird als rechtmäßig betrachtet und die Interessen des Kindes müssen beachtet werden.