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Das Bundesgerichtsurteil betrifft einen Fall von Schutzmaßnahmen für Ehepartner, insbesondere das Recht auf Besuchs- und Unterhaltsrechte für das Kind. Der Vater hatte gegen das Urteil der Vorinstanz Berufung eingelegt und verschiedene Verstöße gegen seine Rechte geltend gemacht, insbesondere hinsichtlich der Modalitäten seines Besuchsrechts. Das Bundesgericht wies den Rekurs ab und bestätigte das Urteil der Vorinstanz. Es stellte fest, dass die Vorinstanz ihre Entscheidung ausreichend begründet hatte und dass die angefochtenen Entscheidungen im Wesentlichen im Einklang mit dem Gesetz standen. Darüber hinaus wies das Gericht darauf hin, dass die Begründung für die Entscheidung ausreichend war und dass die Vorinstanz über ausreichend Ermessensspielraum verfügte, um das Kindeswohl zu schützen. Schließlich wies das Gericht die finanziellen Forderungen des Klägers ab und forderte ihn auf, die Prozesskosten zu tragen.