Zusammenfassung von BGer-Urteil 6B_246/2023 vom 16. Juni 2023

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Das Bundesgerichtsurteil betrifft einen Beschwerdeführer, der wegen Brandstiftung, Diebstahl, unbefugtem Eindringen in ein Datenverarbeitungssystem, Sachbeschädigung, Drohung und weiteren Delikten angeklagt wurde. Das Bezirksgericht verurteilte ihn zu 48 Monaten Freiheitsstrafe, einer Geldstrafe und einer Landesverweisung. Das Obergericht bestätigte das Urteil weitgehend. Der Beschwerdeführer bestreitet seine Täterschaft und wirft der Vorinstanz mehrere Verfahrensfehler vor. Das Bundesgericht prüft die Vorwürfe und kommt zu dem Schluss, dass das Urteil rechtens ist. Es stellt fest, dass die Vorinstanz den Sachverhalt und die Beweislage ausreichend gewürdigt hat. Der Schuldspruch wegen Brandstiftung, Diebstahls, unbefugtem Eindringen in ein Datenverarbeitungssystem, Sachbeschädigung und Drohung ist gerechtfertigt. Die Verurteilung wegen weiterer Straftaten wird ebenfalls bestätigt. Der Beschwerdeführer kann keine Willkür oder Verletzung des Grundsatzes "in dubio pro reo" nachweisen. Die Strafzumessung wird nicht beanstandet. Daher wird die Beschwerde abgewiesen und der Beschwerdeführer muss die Gerichtskosten tragen.