Zusammenfassung von BGer-Urteil 5A_814/2022 vom 2. Juni 2023

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Das Bundesgerichtsurteil betrifft eine Frage der mainlevée définitive de l'opposition, also der endgültigen Aufhebung des Widerspruchs in einer Schuldbetreibungs- und Konkursangelegenheit. Im konkreten Fall hat das Kantonsgericht in Genf die mainlevée définitive für die Forderungen der Gläubigerin gegen den Schuldner für die Beiträge zur ehelichen Unterstützung gewährt. Der Schuldner hat daraufhin beim Bundesgericht Einspruch eingelegt und die Verletzung von Artikel 81 der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO) geltend gemacht. Er argumentiert, dass zwischen der Forderung, die in den Zahlungsbefehlen festgelegt ist, und dem Titel, der als Grundlage für die mainlevée dient, keine Identität besteht. Das Bundesgericht hat den Einspruch jedoch abgewiesen und entschieden, dass die Identität zwischen der Forderung und dem Titel gegeben ist, da das Urteil des Kantonsgerichts den gleichen Betrag für die Unterhaltsbeiträge festsetzt, wenn auch mit unterschiedlichen Perioden und etwas unterschiedlichen Beträgen.   Zusammenfassend hält das Bundesgerichtsurteil fest, dass die mainlevée définitive gewährt werden konnte, da die Identität zwischen der Forderung und dem Titel, der als Grundlage für die mainlevée diente, gegeben war. Die Argumente des Schuldners wurden abgewiesen und er wurde zur Zahlung der Gerichtskosten und der Anwaltskosten der Gläubigerin verurteilt.