Zusammenfassung von BGer-Urteil 6B_188/2023 vom 28. Juni 2023

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Zusammenfassung:

Das Bundesgericht hat entschieden, dass die Voraussetzungen für die Anordnung einer institutionellen therapeutischen Massnahme nach Art. 59 Abs. 3 StGB im vorliegenden Fall nicht erfüllt sind und dass es noch zu früh ist, eine solche Massnahme anstelle einer bereits verhängten Internierung anzuordnen. Es hat sich dabei auf das Gutachten eines Experten gestützt, der festgestellt hat, dass der Beschwerdeführer trotz positiver Veränderungen in seinem Verhalten noch keine ausreichende Fähigkeit zur Selbstreflexion und zum Umgang mit Regeln hat. Das Gericht hat auch berücksichtigt, dass der Beschwerdeführer trotz mehreren Therapiesitzungen während seiner Inhaftierung weiterhin aggressives Verhalten gezeigt und gegen Gefängnisregeln verstossen hat. Daher hat das Bundesgericht den Rekurs des Beschwerdeführers abgewiesen und die Entscheidung der Vorinstanz bestätigt. Das Gericht hat auch der Bitte des Beschwerdeführers um unentgeltliche Rechtspflege entsprochen und ihm einen Anwalt beigeordnet.