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Der Rechtsstreit handelt von einem internationalen Schiedsverfahren im Bereich des Sports. Der Kläger, ein österreichischer Trainer, wurde von einem kroatischen Fußballverein als Assistenztrainer eingestellt. Der Verein kündigte den Vertrag vorzeitig, woraufhin der Kläger vor der FIFA-Kommission für den Spielerstatus Schadensersatzforderungen erhob. Das Schiedsgericht des Sports wies die Klage ab und das Bundesgericht annullierte das Schiedsurteil. Die Aufhebung erfolgte aufgrund eines Verstoßes gegen das Verfahren zur Ernennung des Schiedsrichters, da die FIFA die Frist für die Ablehnung des beanstandeten Schiedsrichters nicht eingehalten hatte. Das Bundesgericht stellte fest, dass die FIFA ihr Recht zur Anfechtung der Ernennung des Schiedsrichters verwirkt hatte.