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Der Bundesgerichtsurteil vom 5. Juni 2023 betrifft einen Fall von Steuerhinterziehung. Die Klägerin, A._ SA, hatte ihrer Tochtergesellschaft B._ einen erheblichen Rabatt auf Kommissionen gewährt. Die zuständige Steuerbehörde hatte daraufhin eine Nachbesteuerung vorgenommen und eine Strafe wegen Steuerhinterziehung von A._ SA gefordert. Das Bundesgericht bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz und wies den Rekurs von A._ SA ab.