Zusammenfassung von BGer-Urteil 4A_161/2022 vom 5. Juni 2023

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Der Sachverhalt des Urteils dreht sich um einen Rechtsstreit zwischen der Firma Z._ SNC und der Firma A._ SA. Z._ SNC hat mehrere Marken für alkoholische Getränke, insbesondere Wein, beim Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum eingetragen. A._ SA, ein Weinhandelsunternehmen, hat eine Zeit lang Weine unter der Bezeichnung "La Cuvée des Reines" verkauft. Z._ SNC hat daraufhin die Marke "La Réserve des Reines" angemeldet. Z._ SNC hat vor dem Kantonsgericht Wallis Klage auf Nichtigkeit der Eintragung der Marke "La Réserve des Reines" eingereicht und das Gericht hat der Klage stattgegeben. A._ SA hat dagegen beim Bundesgericht Berufung eingelegt. Das Bundesgericht bestätigte das Urteil des Kantonsgerichts Wallis und wies die Berufung von A._ SA ab. Es stellte fest, dass eine Verwechslungsgefahr zwischen der Marke "La Réserve des Reines" und den anderen Marken von Z._ SNC besteht. Die Verwendung des Wortes "Reines" in der Marke ist ungewöhnlich für Weine und könnte zu einer falschen Verbindung zwischen den Produkten der beiden Unternehmen führen. A._ SA wurde verboten, die Marke zu nutzen, und die Marke musste aus dem Register gelöscht werden. A._ SA wurde auch angewiesen, die Weine mit dieser Marke aus ihrem Verkaufskatalog und ihrer Website zu entfernen. A._ SA wurde außerdem verurteilt, die Gerichtskosten und die Anwaltskosten von Z.__ SNC zu tragen.