Zusammenfassung von BGer-Urteil 1C_455/2022 vom 5. Juni 2023

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Das Bundesgerichtsurteil betrifft eine Baueinsprache bezüglich eines Bauprojekts für ein Mehrfamilienhaus. Die Beschwerdeführer hatten eine Vereinbarung zur Nutzungsübertragung abgeschlossen, die jedoch angefochten wurde. Die Beschwerdeführer argumentieren, dass die Vereinbarung ungültig sei, da die Unterschrift fehle und sie von Irrtum, Bedrohung und Täuschung ausgehen. Sie beantragen die Verweigerung der Baubewilligung. Die Vorinstanz hat die Beschwerde abgewiesen. Das Bundesgericht prüft die formellen Vorwürfe der Beschwerdeführer und kommt zu dem Schluss, dass die Vorinstanz kein rechtliches Gehör verletzt hat. In materieller Hinsicht wird festgestellt, dass die Vereinbarung über die Nutzungsübertragung gültig ist und die Anfechtung der Vereinbarung nicht automatisch deren Auflösung zur Folge hat. Das Bauprojekt kann daher bewilligt werden. Das Bundesgericht weist die Beschwerde ab und legt den Beschwerdeführern die Verfahrenskosten und die Entschädigung der obsiegenden Beschwerdegegner auf.