Zusammenfassung von BGer-Urteil 4A_6/2023 vom 9. Mai 2023

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Das Bundesgerichtsurteil betrifft einen Streit um einen Vertrag über den Verkauf von Küchenmöbeln. Der Kläger, A._, betrieb ein Bauunternehmen und hatte im Auftrag des Unternehmens B._ drei Villen gebaut. Dabei beauftragte er die Firma E._ Srl, Kücheneinrichtungen zu liefern. Die Lieferungen wurden an A._ adressiert und von ihm persönlich angenommen. Die Firma E._ Srl stellte drei Rechnungen auf den Namen von B._ aus. Jahre später forderte E._ Srl A._ auf, den unbezahlten Restbetrag zu zahlen. A._ argumentierte, dass die Zahlung von C._ SA, dem Generalunternehmen, geleistet werden müsse. In erster Instanz wurde A._ zur Zahlung verurteilt, und das Urteil wurde in zweiter Instanz bestätigt. A._ hat daraufhin sowohl eine zivilrechtliche als auch eine subsidiäre verfassungsrechtliche Beschwerde beim Bundesgericht eingereicht. Das Bundesgericht hat die Beschwerde als teilweise unzulässig und teilweise unbegründet abgewiesen, was bedeutet, dass das Urteil der Vorinstanz bestätigt wurde. A._ muss die Gerichtskosten tragen und eine Entschädigung an E._ Srl zahlen.