Zusammenfassung von BGer-Urteil 1B_630/2022 vom 16. Juni 2023

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Das Bundesgerichtsurteil betrifft den Fall einer Person, die in der Strafanstalt Champ-Dollon inhaftiert ist. Die Person wurde mehrfach disziplinarisch bestraft und für bestimmte Zeiträume in eine verstärkt gesicherte Einheit verlegt. Im Januar 2022 wurde die Person wegen Gewalt gegen Behörden und leichte Körperverletzung verurteilt. Im Mai 2022 ordnete das Amt für Strafvollzug des Kantons Genf erneut die Verlegung in eine verstärkt gesicherte Einheit für eine Dauer von drei Monaten an. Die Entscheidung wurde vom Bundesgericht überprüft, das die Zuständigkeit der Gerichtsverfahrensabteilung der Verwaltungsabteilung des Genfer Gerichtshofs bestätigte. Der Gefangene legte gegen diese Entscheidung ein weiteres Rechtsmittel ein und argumentierte, dass die Verwaltungsabteilung nicht zuständig sei. Der Gefangene forderte auch Schadensersatz für die unrechtmäßige Inhaftierung. Das Bundesgericht entschied, dass das Rechtsmittel zulässig sei, da der Gefangene möglicherweise erneut in eine verstärkt gesicherte Einheit verlegt werde und ein ausreichendes öffentliches Interesse an der Überprüfung bestehe. Das Bundesgericht wies jedoch die Beschwerde des Gefangenen in Bezug auf die Zuständigkeit der Verwaltungsabteilung ab und bestätigte die Entscheidung des Amts für Strafvollzug. Das Gericht stellte fest, dass die Verlegung in eine verstärkt gesicherte Einheit aufgrund des Verhaltens des Gefangenen gerechtfertigt und verhältnismäßig sei. Schließlich bewilligte das Gericht dem Gefangenen eine Verfahrenskostenhilfe und wies die Sache zur weiteren Bearbeitung an den zugewiesenen Anwalt des Gefangenen.