Zusammenfassung von BGer-Urteil 6B_892/2022 vom 8. Juni 2023

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Das Bundesgerichtsurteil betrifft den Fall einer Person namens A._, die wegen gewerbsmäßigem Betrug, Urkundenfälschung und Geldwäsche verurteilt wurde. Das Bezirksgericht Weinfelden verhängte eine bedingte Freiheitsstrafe und eine Geldstrafe gegen A._. A._ hat Berufung gegen die Landesverweisung eingelegt, die ihr auferlegt wurde. Das Obergericht des Kantons Thurgau wies die Berufung ab. A._ hat daraufhin Beschwerde beim Bundesgericht eingereicht und argumentiert, dass die Landesverweisung nicht gerechtfertigt sei. Das Bundesgericht prüft, ob ein schwerwiegender persönlicher Härtefall vorliegt und ob die öffentlichen Interessen an der Landesverweisung die privaten Interessen von A.__ überwiegen. Es stellt fest, dass die Vorinstanz zu Recht keinen schweren persönlichen Härtefall festgestellt hat und dass die Landesverweisung verhältnismäßig ist. Das Bundesgericht weist die Beschwerde ab und legt die Prozesskosten der Beschwerdeführerin auf. Es lehnt auch das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege und Verbeiständung ab.