Zusammenfassung von BGer-Urteil 4D_49/2022 vom 7. Juni 2023

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Im vorliegenden Bundesgerichtsurteil ging es um den Fall einer Arbeitnehmerin, die während ihres Mutterschaftsurlaubs gekündigt wurde. Die Arbeitnehmerin hatte zunächst in einem Laden in U._ gearbeitet, der geschlossen wurde. Die Arbeitgeberin bot ihr an, in einem anderen Laden in V._ zu arbeiten. Aufgrund ihrer Schwangerschaft und der Geburt ihres Kindes sollte das Arbeitsverhältnis am 28. Februar 2019 enden. Die Arbeitnehmerin gab jedoch an, nach dem Mutterschaftsurlaub erst ab Januar 2019 zurückkehren zu können. Als sie am 6. Dezember 2018 nicht zur Arbeit erschien, kündigte die Arbeitgeberin ihr fristlos. Das Arbeitsgericht entschied, dass die Kündigung wirksam war. Die Arbeitnehmerin legte Berufung ein, die jedoch vom Kantonsgericht abgewiesen wurde.

Das Bundesgericht entschied, dass die Arbeitnehmerin die gesetzlichen Bestimmungen zum Mutterschutz nicht verletzt hatte und dass die Kündigung der Arbeitgeberin nicht willkürlich war. Deshalb wies es den Rekurs der Arbeitnehmerin ab.

Der Entscheid des Bundesgerichts enthält auch Erwägungen zum Recht der stillenden Mütter, sich von der Arbeit zu befreien, sowie zur Frage der fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund.