Zusammenfassung von BGer-Urteil 1B_450/2022 vom 30. Mai 2023

Es handelt sich um ein experimentelles Feature. Es besteht keine Gewähr für die Richtigkeit der Zusammenfassung.

Das Bundesgerichtsurteil betrifft ein Strafverfahren gegen einen Beschuldigten wegen mehrerer mutmaßlicher Delikte. Der Beschuldigte hatte beantragt, die bisherige amtliche Verteidigung durch eine andere Anwältin zu ersetzen. Das Gesuch wurde von der Staatsanwaltschaft abgelehnt, dagegen erhob der Beschuldigte Beschwerde. Das Obergericht des Kantons Nidwalden wies die Beschwerde jedoch ab. Der Beschuldigte legte daraufhin Beschwerde beim Bundesgericht ein. Er beantragte die Aufhebung des Entscheids des Obergerichts und die Anweisung an die Staatsanwaltschaft, die neue Verteidigerin als amtliche Verteidigerin einzusetzen und dies rückwirkend ab April 2020. Das Bundesgericht lehnte die Beschwerde ab und bestätigte den Entscheid des Obergerichts. Es führte aus, dass die Voraussetzungen für eine Rückwirkung des Wechsels der amtlichen Verteidigung nicht erfüllt seien. Zudem seien keine schwerwiegenden Fehler oder Versäumnisse der bisherigen amtlichen Verteidigung nachgewiesen worden, die einen Wechsel der Verteidigung rechtfertigen würden. Das Bundesgericht wies auch die Rüge einer Verletzung des rechtlichen Gehörs und der richterlichen Begründungspflicht zurück. Die Gerichtskosten wurden dem Beschwerdeführer auferlegt und er wurde zur Zahlung einer Parteientschädigung an die Beschwerdegegnerin verpflichtet.