Zusammenfassung von BGer-Urteil 1C_515/2023 vom 12. April 2024

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Das Bundesgerichtsurteil betrifft einen Fall des öffentlichen Arbeitsrechts, in dem es um die Verweigerung einer jährlichen Gehaltserhöhung geht. Der Beschwerdeführer arbeitet seit September 2019 für die Gemeinde X.________. Bei der jährlichen Bewertung im November 2022 wurde festgestellt, dass er nur teilweise die Erwartungen erfüllt hatte und er stimmte dieser Bewertung zu. Aufgrund der teilweisen Nichterfüllung der gesetzten Ziele beschloss der Gemeinderat am 16. Dezember 2022, ihm keine Gehaltserhöhung für das folgende Jahr zu gewähren. Der Beschwerdeführer legte einen Schriftsatz vor, in dem er seine Uneinigkeit mit der schlechten Bewertung zum Ausdruck brachte und eine Erklärung verlangte. Die Gemeinde leitete den Schriftsatz an den Kanton weiter, der den Rekurs als unzulässig erklärte. Das Verwaltungsgericht des Kantons bestätigte die Entscheidung des Kantons und der Beschwerdeführer legte dagegen Beschwerde beim Bundesgericht ein. Das Bundesgericht entschied, dass der Rekurs zulässig ist und dass das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht neu eröffnet werden soll. Die Gemeinde wird keine Kosten tragen, muss aber dem Beschwerdeführer eine Entschädigung für seine Anwaltskosten zahlen.