Zusammenfassung von BGer-Urteil 6B_123/2024 vom 9. April 2024

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Der Sachverhalt des vorliegenden Entscheids des Bundesgerichts bezieht sich auf einen Fall von Freiheitsberaubung und versuchter Erpressung. Der Beschwerdeführer wurde vom kantonalen Gericht erster Instanz verurteilt und legte gegen das Urteil Berufung ein. Er beanstandete das Vorliegen der Sachverhaltsmerkmale der Freiheitsberaubung und forderte eine Strafreduktion. Das Bundesgericht bestätigt die Entscheidung des kantonalen Gerichts und weist die Beschwerde ab. Es wird festgestellt, dass die Elemente der Freiheitsberaubung erfüllt sind und dass der Beschwerdeführer keine ausreichenden Gründe für ein milderes Urteil vorbringt. Das Gericht weist außerdem darauf hin, dass das Vorbringen des Beschwerdeführers in Bezug auf seine Suchtprobleme und sein Verhalten während der Haft nicht ausreicht, um einen günstigen Prognoseaussicht zu begründen. Die Kosten des Verfahrens werden dem Beschwerdeführer auferlegt.