Zusammenfassung von BGer-Urteil 5A_624/2023 vom 2. April 2024

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Das Bundesgerichtsurteil behandelt den Fall einer Abänderung des Unterhalts, der im Rahmen einer Scheidungsvereinbarung festgelegt wurde. Das Bezirksgericht hatte zuvor festgestellt, dass sich die finanziellen Verhältnisse des Beschwerdegegners aufgrund seiner Erkrankung dauerhaft und wesentlich verändert hätten. Das Kantonsgericht bestätigte diese Beurteilung und wies die Berufung der Beschwerdeführerin ab. Die Beschwerdeführerin legte daraufhin Beschwerde beim Bundesgericht ein, die jedoch abgewiesen wurde. Das Bundesgericht bestätigte die Feststellungen der Vorinstanzen und wies darauf hin, dass die Beschwerdeführerin keine ausreichenden Argumente zur Unterstützung ihrer Position vorgebracht habe. Das Gericht entschied auch, dass der Beschwerdegegner seinen Unterhaltsbedarf nicht aus seinem Einkommen oder Vermögen decken könne, und bestätigte die Anpassung des Unterhalts.