Zusammenfassung von BGer-Urteil 5A_487/2023 vom 2. April 2024

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Das Bundesgerichtsurteil vom 2. April 2024 befasst sich mit einer Beschwerde gegen ein Urteil des Obergerichts des Kantons Zürich. Der Sachverhalt dreht sich um eine Arrest-Schadenersatzklage, die von einem Unternehmen gegen den Kanton Tessin und mehrere Gemeinden eingereicht wurde. Die Klägerin verlangt Schadenersatz für die vermeintlich unrechtmäßige Verarrestierung ihrer Vermögenswerte. Das Obergericht hat die Zuständigkeit des erstinstanzlichen Gerichts bestätigt und die Fortführung des Verfahrens angeordnet. Die Beschwerdeführer argumentieren, dass das kantonale Recht anstelle von Art. 273 des Schuldbetreibungs- und Konkursgesetzes (SchKG) anwendbar sein sollte. Das Bundesgericht entscheidet jedoch, dass das Gemeinwesen für einen ungerechtfertigten Steuerarrest wie jeder andere Gläubiger nach Art. 273 SchKG haftet. Das Gericht weist die Beschwerde daher ab und legt den Beschwerdeführern die Gerichtskosten und die Kosten für die Gegenseite auf.