Zusammenfassung von BGer-Urteil 5A_502/2023 vom 20. März 2024

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In dem vorliegenden Bundesgerichtsurteil geht es um eine Beschwerde gegen die Abrechnung der Betreibungskosten (Verlustscheine) durch das Betreibungsamt Zug. Der Beschwerdeführer, A.________, hat verschiedene Punkte in der Kostenabrechnung beanstandet, darunter die Kosten für Pfändungsankündigungen, Verlustscheine und Wegentschädigungen. Das Obergericht des Kantons Zug hat die Beschwerde abgewiesen, daraufhin hat der Beschwerdeführer Beschwerde beim Bundesgericht eingereicht. Das Bundesgericht erklärt, teilweise der Beschwerde stattzugeben und hebt das Urteil des Obergerichts auf. Es ordnet an, dass die Kostenabrechnung in der Betreibung Nr. xxx zu überarbeiten ist und dass die Angelegenheit der Wegentschädigungen an das Obergericht zurückverwiesen wird. In allen anderen Punkten wird die Beschwerde abgewiesen. Es werden keine Gerichtskosten erhoben und es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen.