Zusammenfassung von BGer-Urteil 4A_340/2023 vom 26. Juni 2023

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Der Sachverhalt des Bundesgerichtsurteils betrifft einen bulgarischen Schwimmer, der in einem Verfahren vor dem Tribunal Arbitral du Sport (TAS) gegen seine Sanktionen wegen mehrerer verpasster Dopingkontrollen vorgegangen ist. Der Schwimmer wirft dem Schiedsgericht vor, den Grundsatz der Parteigleichheit verletzt und gegen den Verfahrensordnung verstoßen zu haben, indem es die Intervention der World Anti-Doping Agency (WADA) zugelassen hat. Darüber hinaus wirft der Schwimmer dem Schiedsgericht vor, seinen Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt zu haben, indem es seine Argumente und Beweise für eine Reduzierung seiner Sanktionen nicht berücksichtigt hat. Das Bundesgericht hat den Rekurs des Schwimmers abgewiesen und festgestellt, dass das Schiedsgericht weder den Grundsatz der Parteigleichheit noch das Recht auf rechtliches Gehör verletzt hat.